UNSERE SATZUNG
§ 8 Auflösung des Vereins
(1)Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, die ausdrücklich zu diesem Zweck einberufen worden ist. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke überträgt die Mitgliederversammlung nach Erledigung sämtlicher Verbindlichkeiten das Vereinsvermögen an einen als gemeinnützig anerkannten URANIA - Verein in Sachsen-Anhalt, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgeführt werden. Fehlen dafür die Voraussetzungen, werden die Mittel dem Magistrat der Stadt Magdeburg, Bereich Bildung, zugeführt. Die Mittel sind dann unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
§ 9 Satzungsänderung
Vom Registergericht oder vom Finanzamt verlangte Änderungen können vom Vorstand ohne Anhörung der Mitgliederversammlung vorgenommen werden. Insoweit wird der Vorstand ausdrücklich bevollmächtigt. Diese Satzungsänderung wurde auf der Mitgliederversammlung am 29. November 2001 beschlossen.

